Alltagsbegleitung in Frankfurt

Mit unserer Alltagsbegleitung bleiben Sie mobil und sozial eingebunden – wir begleiten Sie zu Arztterminen, Behördengängen, Spaziergängen und kulturellen Veranstaltungen. Auch wenn die eigene Mobilität nachlässt, muss niemand auf die Teilhabe am Leben verzichten.

Unverbindliche Anfrage – wir melden uns bei Ihnen.

Symbolbild: Begleiterin und älterer Herr beim Spaziergang am Fluss.

Was die Alltagsbegleitung umfasst

Alltagsbegleitung umfasst die Begleitung zu Arztterminen, Behördengängen, Spaziergängen und kulturellen Veranstaltungen – damit Sie mobil bleiben und am Leben teilhaben.

Unser Begleitdienst sorgt dafür, dass Sie trotz eingeschränkter Mobilität aktiv am Leben teilhaben können. Wir sind an Ihrer Seite bei:

  • Begleitung zu Arztterminen
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen

Für wen die Alltagsbegleitung geeignet ist

Für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und dennoch aktiv und sozial eingebunden bleiben möchten. Und für Angehörige, die Begleitfahrten und Ausflüge nicht selbst leisten können. Soziale Teilhabe erhält Lebensfreude – dabei möchten wir Sie zuverlässig unterstützen. Wird darüber hinaus Unterstützung im Haushalt gebraucht, ergänzt unsere hauswirtschaftliche Versorgung die Begleitung.

Wer die Kosten trägt

Bei anerkanntem Pflegegrad wird die Alltagsbegleitung über die Pflegekasse finanziert. Je nach Pflegegrad und Situation kommen verschiedene Wege in Frage:

WegKostenträgerVoraussetzung
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), bis zu 131 € im MonatPflegekasseab Pflegegrad 1
Pflegerische Betreuung als Sachleistung (§ 36 SGB XI)Pflegekasseab Pflegegrad 2
Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI), bis zu 40 % der SachleistungPflegekasseab Pflegegrad 2; nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

Über den Entlastungsbetrag lassen sich nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren. Welcher Weg für Sie passt, klären wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch.

Quellen: § 36 SGB XI, § 45a SGB XI, § 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de).

Gemeinsam aktiv bleiben?

Wir begleiten Sie sicher durch Ihren Alltag – zum Arzt, zum Amt oder einfach an die frische Luft. Hinterlassen Sie uns Ihre Rufnummer oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen zur Alltagsbegleitung

Zahlt die Pflegekasse die Begleitung zum Arzt?

Ja, das ist möglich. Die Begleitung kann über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI oder als pflegerische Betreuungsleistung nach § 36 SGB XI finanziert werden.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Alltagsbegleitung?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Die Betreuung als Pflegesachleistung nach § 36 ist ab Pflegegrad 2 möglich.

Was umfasst die Alltagsbegleitung?

Die Begleitung zu Arztterminen und Behördengängen sowie zu Spaziergängen und kulturellen Veranstaltungen – für Mobilität und soziale Teilhabe.

Kann ich meine Pflegesachleistung für die Begleitung umwidmen?

Ja. Über den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI können bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.