Demenzbetreuung in Frankfurt

Menschen mit Demenz brauchen Verlässlichkeit, Geduld und ein vertrautes Gegenüber. Wir begleiten sie einfühlsam zu Hause in Frankfurt – mit Tagesstruktur und Orientierung – und schenken pflegenden Angehörigen die Verschnaufpause, die sie verdienen.

Symbolbild: Pflegekraft tröstet einen älteren Herrn.

Demenzbetreuung umfasst die einfühlsame Begleitung und Aktivierung von Menschen mit Demenz im eigenen Zuhause sowie die spürbare Entlastung ihrer Angehörigen. Ziel ist es, Sicherheit und Orientierung im Alltag zu geben, vorhandene Fähigkeiten so lange wie möglich zu erhalten und die Lebensqualität zu bewahren. Als zugelassener ambulanter Pflegedienst in Frankfurt begleiten wir Betroffene und Familien mit Ruhe, Geduld und einem festen, vertrauten Gesicht.

Was Demenzbetreuung zu Hause bedeutet

Vertrautheit ist bei einer Demenz das Wichtigste. Deshalb findet unsere Betreuung dort statt, wo sich Menschen am sichersten fühlen: in den eigenen vier Wänden. Dazu gehören:

  • eine verlässliche Tagesstruktur, die Orientierung und Sicherheit gibt
  • Aktivierung und Beschäftigung, die Erinnerungen und Fähigkeiten wachhalten sollen
  • einfühlsame Begleitung in ruhigen und in unruhigen Momenten
  • Unterstützung im Haushalt und bei alltäglichen Wegen
  • feste Bezugspersonen, damit möglichst ein vertrautes Gesicht vor der Tür steht

Entlastung für pflegende Angehörige

Die Betreuung eines an Demenz erkrankten Menschen kostet Kraft – oft rund um die Uhr. Unsere Begleitung schafft verlässliche Freiräume: Zeit zum Durchatmen, für eigene Termine oder einfach zur Erholung. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Angehöriger in dieser Zeit gut aufgehoben ist.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat – bereits ab Pflegegrad 1. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie für Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden. Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort, sondern lassen sich ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen.

LeistungKostenträgerRechtsgrundlageAb Pflegegrad
Betreuung & Aktivierung (Pflegesachleistung)Pflegekasse§ 36 SGB XIab Pflegegrad 2
Entlastungsbetrag (bis 131 €/Monat)Pflegekasse§ 45b SGB XIab Pflegegrad 1
Umwandlung von Sachleistung (bis 40 %)Pflegekasse§ 45a Abs. 4 SGB XIab Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 bis 5 lässt sich der Entlastungsbetrag für Betreuung und Hauswirtschaft nutzen, nicht jedoch für körperbezogene Leistungen der Selbstversorgung. Zusätzlich können bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags nach § 36 SGB XI über den Umwandlungsanspruch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Wie sich Entlastungsleistungen mit dem gesetzlichen Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI verbinden lassen, erklärt ausführlich unser Beratungsportal: Entlastungsleistungen und der Beratungseinsatz § 37.

Quellen: § 45b, § 45a und § 36 SGB XI, gesetze-im-internet.de.

Wer hat Anspruch?

Den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI erhalten Pflegebedürftige bereits ab Pflegegrad 1. Die volle Pflegesachleistung für Betreuungsmaßnahmen nach § 36 SGB XI steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Ob und wie eine Leistung über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann, klären wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Pflegekasse.

Gemeinsam die passende Betreuung finden

Jede Demenz verläuft anders – und jede Familie hat ihre eigene Situation. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich und finden gemeinsam eine Betreuung, die entlastet. Hinterlassen Sie uns Ihre Rufnummer oder rufen Sie uns direkt an.

Häufige Fragen zur Demenzbetreuung

Wofür kann ich die 131 € Entlastungsbetrag nutzen?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI lässt sich für Betreuung und Hauswirtschaft, für Tages- und Nachtpflege, für Kurzzeitpflege sowie für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist er nicht für körperbezogene Leistungen der Selbstversorgung nutzbar.

Gibt es Demenzbetreuung schon bei Pflegegrad 1?

Ja. Den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI erhalten Pflegebedürftige bereits ab Pflegegrad 1. Die volle Pflegesachleistung für Betreuungsmaßnahmen nach § 36 SGB XI steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht sofort. Nicht verbrauchte Beträge können ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. So geht angesparter Anspruch nicht unmittelbar verloren.

Kann ich Pflegesachleistung für Betreuung umwidmen?

Ja. Über den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI können bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags nach § 36 SGB XI für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.